Warum und Wann ?
Mit dem Seefunkzeugnis ist man berechtigt, eine UKW-Funkanlage zu betreiben und am weltweiten Funkverkehr für die Schifffahrt teilzunehmen. Man erlernt sichere Kommunikation in Notfällen und damit mehr Sicherheit auf See.
Vorteile:
Das Seefunkzeugnis gilt im Bereich der Seeschifffahrtsstraßen.
Nicht im Bereich der Binnenschifffahrtsstraßen.
Voraussetzungen:
Warum und Wann ?
Im Binnenschifffahrtsfunk ist das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) zum Bedienen und Beaufsichtigen von Funkgeräten erforderlich.
Es gilt im Bereich der Binnenschifffahrtstraßen.
Es gilt nicht im Bereich der Seeschifffahrtstrassen.
Auf jedem Fahrzeug, das mit einer Binnenfunkanlage ausgestattet ist, muss einer der Crewmitglieder ein Funkzeugnis besitzen. Mit UKW Binnenfunkgeräten kann man vom Schiff zu anderen Schiffen oder einer Revierzentrale, einer Schleuse oder Brücke Kontakt aufnehmen.
Voraussetzungen:
BOOTSFAHRSCHULE AMISIA
STANDORT HAREN
Emmelner Straße 33
49733 Haren (Ems)
Tel.: 0151 17682343
STANDORT Meppen
Junkerstraße 20
49716 Meppen
Tel.: 0151 17682343
STANDORT LINGEN
Georgstraße 35 A
49809 Lingen (Ems)
Tel.: 0151 17682343